Garantie der Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht
Eine schwierige Entscheidung des ersten Senats des BVerfG, die - wenigstens teilweise - auch die Kunstfreiheit in Schutz nimmt:
Dabei ist ein literarisches Werk, das sich als Roman
ausweist, zunächst einmal als Fiktion anzusehen, das keinen
Faktizitätsanspruch erhebt. Diese Vermutung gilt auch dann, wenn
hinter den Romanfiguren reale Personen als Urbilder erkennbar sind.
Die Kunstfreiheit schließt das Recht zur Verwendung von Vorbildern
aus der Lebenswirklichkeit ein. Allerdings besteht zwischen dem Maß,
in dem der Autor eine von der Wirklichkeit abgelöste ästhetische
Realität schafft, und der Intensität der Verletzung des Persönlichkeitsrechts eine Wechselbeziehung. Je stärker Abbild und
Urbild übereinstimmen, desto schwerer wiegt die Beeinträchtigung des
Persönlichkeitsrechts. Je mehr die künstlerische Darstellung die
besonders geschützten Dimensionen des Persönlichkeitsrechts berührt, desto stärker muss die Fiktionalisierung sein, um eine
Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen. [...] Die [bisherigen] Gerichte berücksichtigen damit nicht hinreichend, dass der Roman im Ausgangspunkt als Fiktion anzusehen ist.
Besonders interessant ist allerdings das Sondervotum der Richterin Hohmann-Dennhardt sowie der Richter Gaier und Hoffmann-Riem, welches von der Entscheidung der Senatsmehrheit abweicht, ja, welche sogar scharf gegen die Entscheidung schießen: ...Dies führe letztlich zu einer der Kunst verordneten Tabuisierung des Sexuellen. Denn Kunst lebe von Anlehnungen an die Wirklichkeit und stehe damit immer in der Gefahr, dass sich Personen in ihr wieder erkennen und für andere erkennbar seien. Aus literaturwissenschaftlicher Sicht komme man übereinstimmend zu dem Schluss, dass der Roman Esra weder Erfahrungswelten reproduziere noch Autobiographisches darstelle, sondern einer literaturästhetischen Programmatik folge und eine narrative Konstruktion sei. Bei einer kunstspezifischen Betrachtung könne daher eine Persönlichkeitsverletzung nicht angenommen werden.
Es scheint also - zum Glück! - noch Richter zu geben, die Kunst v e r s t e h e n und deshalb schützen wollen.
[ via & mehr dazu bei ANH | Diskussion dazu ]
Titania Carthaga - 2007-10-13 12:11
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mein-parteibuch.com - 2007-10-13 19:39
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Wer auf google.de zufällig mal... [weiter]



ANNO 1900, Weimar. Eine kulinarisch-literarische Ausschweifung











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