
Man mag es als Machtspielchen abtun, dass die CDU (erolgreich?) versucht, den seitens der SPD aufgebotenen Kandidaten, den Staatsrechtler
Horst Dreier, für den Vorsitz des 2. Senats und damit für das Vizepräsidentenamt des BVerfG zu verhindern wie weiland im Fall Däubler-Gmelin. Die Art und Weise, in der das geschieht, kann hingegen nicht gutgeheißen werden.
Die Union (wie die LINKE übrigens auch - die scheinen immer irgendwo abschreiben zu müssen...) argumentiert in zwei Punkten gegen Dreier. Erstens sei er in Sachen Stammzellenforschung zu liberal, da er die Ausweitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hin zu einer Einzelfallprüfung fordere. Zweitens sei er im Ernstfall nicht generell gegen die Folter (z.B. zur Rettung von Unschuldigen/Opfern), sondern spreche von einer "Würdekollision" und das sogar in seinem Kommentar zum Grundgesetz. Dieses Verständnis von Menschenwürde stehe im Mißverhältnis zu den in Deutschland und der Verfassung geltenden Grundsätzen und spreche daher gegen eine Wahl Dreiers für dieses zentrale Amt eines Verfassungsorgans.
Bis hierhin ist die Argumentation nachvollziehbar, wenn, ja, wenn die Politik nicht ihre eigenen Interessen hätte, die sie hinter derlei (ungeprüften) Argumenten versteckt. Und einige Medien haben nichts Eiligeres zu tun, als diese "Fakten" zu kolportieren.
Dazu mal einige Anmerkungen:
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Stammzellenforschung: Ist tatsächlich noch niemandem aufgefallen, wie fadenscheinig diese Argumentation ist, wenn die hauseigene Ministerin Schavan dieser Tage eine Erweiterung des gesetzlichen Rahmens in der Stammzellenforschung fordert und dem BT zur Diskussion vorlegt?
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Folter/Menschenwürde: Schäubles Union, die den Abschuss von entführten Flugzeugen per Gesetz erlauben wollte (was bekanntlich vom BVerfG kassiert wurde), führt jetzt auf einmal die Menschenwürde als Kritik gegen Dreier an:
Ähnliche Probleme wirft im Übrigen auch die Reform des Luftsicherheitsgesetzes auf, die Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorantreibt. Dort stellt die Union selbst die Frage, wie es mit der Menschenwürde der unschuldigen Passagiere in einem entführten Flugzeug aussieht, wenn durch den Abschuss dieser Maschine das Leben Tausender anderer Bürger in einem Hochhaus oder Stadion gerettet werden kann. Es verwundert daher nicht, dass Jürgen Gehb (CDU), rechtspolitischer Sprecher der Union und ehemaliger Richter, den Kandidaten Dreier einen "exzellenten Fachmann" nennt, dessen Ansichten zur Menschenwürde er für "gut vertretbar" hält. (Quelle:
Welt)
Ahja, man dreht sichs also, wie man es gerade braucht. Davon aber abgesehen: Hat diese Behauptungen über Dreier mal jemand von denjenigen Medien, die es verbreiten, geprüft? Immerhin hat die
ZEIT (aber auch die
Welt) sich die Mühe gemacht, im GG-Kommentar von Dreier nachzulesen und Erstaunliches dazu herausgefunden:
Der Autor der taz brachte sogar das Bubenstück fertig, eine Art akademischer Sippenhaftung einzuführen, indem er die in der Tat befremdlichen Ansichten eines Assistenten dem Lehrer als dessen eigene Meinung unterschob, nur weil Dreier einen Text seines Schülers, wie ungezählte andere, sachlich durchaus gegenläufige, in einer Fußnote erwähnte. Der Vorwurf also: Dreier plädiere dafür, wenn es sein muss, zu foltern und dafür den Schutz der Menschenwürde zurücktreten zu lassen; er relativiere also den Schutz der Menschenwürde.
Doch in Dreiers Kommentar steht das Gegenteil. Die Identität und Integrität des Menschen müssten in jedem Falle respektiert werden: »Das schließt jede Art von Folter, Gehirnwäsche oder andere erniedrigende Behandlungen… aus«, und zwar »gerade auch dann, wenn (das Individuum, Anm. d. Red.) sich in staatlichem Gewahrsam befindet«. Überdies handele es sich bei der unantastbaren Menschenwürde um eine »absolute Garantie« und weiter: »Absolutheit heißt hier: Unabwägbarkeit« (Hervorhebung durch Dreier). Wie Heribert Prantl, Leitartikler der Süddeutschen Zeitung, den Kandidaten Dreier dennoch in die Nähe des Bonner Staatsrechtlers Herdegen und des Heidelberger Juristen Brugger rücken konnte, der in der Tat nicht in jeder Folter einen kategorischen Verstoß gegen die Menschenwürde sehen will, bleibt sein Redaktionsgeheimnis. Dreier macht sich den Standpunkt der beiden Genannten jedenfalls nicht zu eigen, sondern betont nochmals: »Selbst der Schutz des Lebensrechts einer Geisel rechtfertigt nach herrschender Auffassung nicht etwa die polizeiliche Folter des vermeintlichen Täters mit dem Ziel, ihn zur Preisgabe des Aufenthaltsortes des Opfers zu zwingen.« Nimmt man noch hinzu, dass Dreier – ganz auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts – vehement dem Vorhaben des Gesetzgebers widersprach, den Abschuss eines von Terroristen entführten Flugzeuges auf Vorrat zu »genehmigen«, dann fragt man sich in der Tat, weshalb ausgerechnet liberale Journalisten sich dazu hergaben, einen liberalen Staatsrechtler unmöglich zu machen.
Nicht einmal eine gerne zitierte Äußerung Dreiers gibt dafür etwas her. Dreier hatte über folgenden Fall nachgedacht: Jemand ist verpflichtet, sowohl die unabwägbare Menschenwürde von A als auch von B zu schützen – kann aber die eine Pflicht faktisch nur zulasten der anderen erfüllen. In einer solchen Konstellation, so Dreier, »dürfte der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen sein«. Man darf sich gewiss die Gegenfrage stellen, ob solche tragischen Konflikte innerhalb des Rechts überhaupt gelöst (also »gerechtfertigt«) werden können. Aber Dreier aus diesem Gedanken einen Strick zu drehen ist unanständig.
Selbst wenn "die Presse" ihr jetziges Gebahren kommende Woche relativiert, Dreier ist damit aus dem Rennen, sein Ansehen beschädigt. Da helfen auch keine nachträglichen Gegendarstellungen oder ein Meinungsumschwung des rauschenden Blaetterwalds mehr. Und genau das scheint mir in Kauf genommen zu werden, ja evtl. gar das Ziel dahinter zu sein.
Die vierte Gewalt (auch die serioesen Teile) im Staate sollte vielleicht doch wieder oefter auf ihr Handwerkszeug zurueckgreifen und sich auf das sonst stets wie eine Monstranz vor sich her getragenen Berufsethos besinnen. Mit einer derartigen Kolportage ruiniert sie sich nicht nur selbst (darunter mit Sicherheit auch gute Journalisten, die ihren Job sehrwohl gruendlich machen), sondern auch andere Bereiche der politischen Kultur in diesem Land.